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Eines der beliebtesten Altersvorsorgeprodukte in Deutschland ist nach wie vor die nach dem früheren Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung benannte Riesterrente . Hierbei handelt es sich um eine privat finanzierte Rente auf freiwilliger Basis, die vom Staat sowohl durch bestimmte Zulagen als auch durch steuerliche Abzugsmöglichkeiten gefördert wird. Fast 10 Millionen Deutsche nutzen mittlerweile die Riester-Vorsorge und sparen jeden Monat einen bestimmten Betrag an, um die Absenkung des Rentenniveaus zu kompensieren und auch in Zukunft den gewohnten Lebensstandard halten zu können. Der Aufbau einer Riester-Rente ist neben rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern zusätzlich noch für folgende Personengruppen möglich: Kinder-Erziehende, Bezieher von Arbeitslosen- und Vorruhestandsgeld, Beamte, Richter und Soldaten, rentenversicherungspflichtige Selbstständige, Wehr- und Zivildienstleistende sowie Bezieher von Krankengeld. Auch der Ehepartner eines Zulagenberechtigten hat Anspruch auf die Altersvorsorgezulage. Um förderungsberechtigt zu sein, müssen zudem bestimmte Mindestbeträge in den Vertrag einbezahlt werden. Für die konkrete Ausgestaltung gibt es verschiedene Möglichkeiten: Klassische Rentenversicherungen, Banksparpläne und Fondsgebundene Versicherungen stehen dabei zur Auswahl. Unter gewissen Voraussetzungen sind auch betriebliche Altersvorsorgeaufwendungen im Rahmen von Pensionskassen sowie Aufwendungen für Direktversicherungen und Pensionsfonds förderberechtigt. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung des Riester-Vertrages oder einer Vertragsruhigstellung sind die staatlichen Zulagen genauso zurückzuzahlen wie im Todesfall des Anspruchsberechtigten. |