|
Im Gegensatz zur Kapitalbildenden Lebensversicherung ist die Risikolebensversicherung nicht zur Altersvorsorge geeignet, da nur im Todesfall des Versicherungsnehmers die vereinbarte Versicherungsleistung zur Auszahlung kommt. Die Praxisbedeutung einer Risikoversicherung liegt damit auf der Hand: Optimaler Schutz für den Ehepartner bzw. die Familie im Falle des eigenen Ablebens. Der zweite häufige Einsatzbereich ist in der Absicherung eines Darlehensvertrages zu sehen. Grundsätzlich zu unterscheiden sind Risikoversicherungen mit konstanter und mit fallender Versicherungsleistung. Zur Absicherung Angehöriger geschlossene Verträge gehören der ersten Variante an (Versicherungsleistung bleibt gleich), während typische Restkreditversicherungen abfallend gestaltet sind (Versicherungssumme nimmt im gleichen Maße ab wie sich die Darlehensrestschuld verringert). Der Vorteil einer Risikolebensversicherung im Vergleich zur kapitalbildenden Variante ist die Tatsache, dass ein umfangreicher Hinterbliebenen-Schutz zu sehr niedrigen Beiträgen möglich ist. Die erzielten Überschüsse kommen dem Versicherten über das System der Beitragsreduzierung unmittelbar zugute. Der Versicherungsschutz tritt (nach Risikoprüfung) sofort in Kraft, zudem besteht bei den meisten Varianten die Möglichkeit der Umwandlung in eine Kapitallebensversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung (meist nur innerhalb eines bestimmten Zeitraumes möglich). Letztlich eignet sich diese Versicherungsform also für all jene, welche eine Angehörigenabsicherung zu geringen Beiträgen erreichen wollen. Junge Familien und Alleinverdiener entsprechen der klassischen Zielgruppe, bezüglich der Wahl der richtigen Versicherungssumme sollte etwa das Fünffache des aktuellen Jahreseinkommens angesetzt werden. Fordern Sie jetzt ein kostenloses Vergleichsangebot für die Risikolebensversicherung an {mosgoogle}
|