|
Rechtsfälle und Rechtsschutzarten |
|
In Abhängigkeit von den persönlichen Lebensumständen kommt im Zusammenhang mit dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung der Frage nach den abzusichernden Rechtsfällen entscheidende Bedeutung zu. An erster Stelle zu nennen ist der klassische Privatrechtschutz, dieser umfasst die Bereiche Schadenersatz, Vertrags- und Sachenrecht, Ordnungswidrigkeiten, Steuerstreitigkeiten vor Gericht, Sozialgerichtsfragen, Disziplinar- und Standes-Recht sowie Beratung im Familien und Erbrecht. Teilweise umfasst der Privatrechtsschutz auch diverse Deckungserweiterungen, beispielsweise für Opfer- oder Strafrecht. Eine sinnvolle Erweiterung für alle Streitigkeiten rund um das Arbeitsverhältnis stellt der Berufsrechtsschutz dar, diese Spezialform kann nur in Kombination mit dem Privatrechtsschutz abgeschlossen werden. In Anbetracht der möglichen Schadenssummen durchaus überlegenswert ist auch der Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung. Bekanntermaßen kann es beim Autofahren recht schnell zu Streitigkeiten kommen, als klassisches Beispiel ist sicherlich die Schuldfrage bei Unfällen anzusehen. Der Verkehrsrechtsschutz umfasst auch Rechtsfälle als Fahrgast, Fußgänger oder Radfahrer. Last but not least sei auch der Wohnungsrechtsschutz erwähnt, dieser bietet Versicherungsschutz bei Streitigkeiten rund um Mietobjekte (Haus, Grundstück oder Wohnung). In Abhängigkeit vom gewählten Tarif lässt sich mit einer Wohnungsrechtsschutz auch fremdvermietetes Eigentum absichern. Fordern Sie jetzt einen kostenlosen Rechtsschutzvergleich an {mosgoogle}
|