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Versicherter Personenkreis |
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Grundsätzlich zu unterscheiden im Zusammenhang mit Rechtsschutzversicherungen sind Tarife für Nichtselbstständige sowie Tarife für Selbstständige, freiberuflich Tätige und Unternehmen. Was die Tarife für Nichtselbstständige anbetrifft so gelten diese für alle Versicherungsnehmer, die keiner selbstständigen Tätigkeit nachgehen. Es sind Singletarife möglich, es kann aber auch die ganze Familie versichert werden. Zur Familie im Sinne des Versicherungsrechts gehören der Ehepartner oder auch der Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft sowie minderjährige Kinder. Sind die Kinder bereits volljährig so sind sie mitversicherbar wenn sie unverheiratet sind und sich noch in Erst-Ausbildung befinden (manchmal beschränkt bis zu einem Lebensalter von maximal 27 Jahren). Handelt es sich beim versicherten Personenkreis um Selbstständige, freiberuflich Tätige oder Unternehmen so müssen spezielle Tarifangebote herangezogen werden. Dies gilt auch dann wenn nur die Versicherung privater Rechtsfälle erwünscht ist. Diese Spezialtarife mit Beschränkung auf den Privatbereich gibt es zwar, in aller Regel stellt der Kompakt-Firmenrechtsschutz jedoch die bessere Alternative dar. Mit einem Firmenrechtsschutz sind der Privatbereich des Geschäftsführers und dessen Familie versichert, des Weiteren Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit des Versicherten. Eventuelle Beschränkungen bezüglich des Umfangs sind den konkreten Versicherungsbedingungen zu unternehmen, grundsätzlich nicht inkludiert ist der klassische Vertragsrechtsschutz. Fordern Sie jetzt einen kostenlosen Rechtsschutzvergleich an {mosgoogle}
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