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Abmeldebescheinigung

Entscheidet sich der Fahrzeughalter sein Kraftfahrzeug vorübergehend oder vollständig stillzulegen so stellt die zuständige Zulassungsstelle eine Abmeldebestätigung aus. Teilweise kommt es in der Praxis vor, dass einzelne Zulassungsstellen auf die Ausstellung verzichten, da das KfZ-Versicherungsunternehmen ohnehin von der Zulassungsstelle über die Fahrzeugstilllegung informiert wird. Trotzdem sollte der Versicherungsnehmer den Versicherer mittels der ausgestellten Bescheinigung über die Abmeldung informieren. Im Falle, dass keine Bescheinigung ausgestellt wurde, empfiehlt sich ein Anruf beim KFZ-Versicherer. Für eine eventuelle Wiederanmeldung wird eine Versicherungsbestätigungskarte benötigt.

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