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Allgefahrendeckung

Wie der Name vermuten lässt, wird hiermit ein sich über alle Gefahren erstreckender Versicherungsschutz bezeichnet. In aller Regel handelt es sich hierbei um Beschädigung und Zerstörung, Abhandenkommen aufgrund Diebstahl sowie Einbruchdiebstahl und Raub von versicherten Sachen. Ebefalls inkludiert sind im Normalfall Schäden, welche durch unvorhersehbare und nicht abwendbare Ereignisse auftreten. Nicht versichert sind alle Ereignisse bzw. Gefahren welche aufgrund der Allgemeinen Versicherungsbedingungen ausgeschlossen wurden (oft auch auf Wunsch des Versicherungsnehmers mit dem Ziel günstige Beiträge zu erreichen).

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