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Ein entscheidender Nachteil des gesetzlichen Krankenversicherungssystems ist die Tatsache, dass alternative Behandlungsmethoden in aller Regel nicht erstattungsfähig sind. Hierunter versteht man Behandlungsansätze, welche von der klassischen Schulmedizin abweichen. In der PKV sind - abhängig vom gewählten Tarif - derartige Behandlungs- und Untersuchungskosten sowie Arzneimittel erstattungsfähig, sofern sie von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind. Bei den allermeisten Heilpraktikern ist diese Voraussetzung erfüllt, aber auch alternative Methoden und Arzneien sind von der Kostenübernahme nicht ausgeschlossen, sofern sich diese in der Praxis als erfolgversprechend bewährt haben. Erstattungsvoraussetzungen sind die Durchführung durch niedergelassene Ärzte oder Heilpraktiker sowie ein Behandlungsumfang im Rahmen des medizinisch notwendigen Maßes. {mosgoogle}
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