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Versicherungsfachbegriffe verständlich erklärt
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Für den (gar nicht so seltenen) Fall, dass ein Versicherungsnehmer dem Versicherer gegenüber vor dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses seiner Anzeigepflicht nicht nachgekommen ist oder den Versicherer sogar arglistig getäuscht hat, kann dieser die Annahmeerklärung anfechten. Ist die Anfechtung erfolgreich so ist der zugrunde liegende Vertrag als von Anfang an nichtig anzusehen, des Weiteren besteht auch die Möglichkeit strafrechtlicher Konsequenzen für den Versicherungsnehmer. {mosgoogle}
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