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Anschlussheilbehandlung

Im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt kann es in vielen Fällen notwendig sein, die Behandlung in anderer Form fortzuführen, da eine vollständige Rehabilitation auf dem Wege der Krankenhausbehandlung noch nicht erreicht werden konnte. Das Ziel einer derartigen Anschlussheilbehandlung kann beispielsweise darin bestehen, eine allmähliche Eingliederung des Patienten in den Alltag oder auch das berufliche Umfeld zu erreichen. Bei medizinischer Notwendigkeit werden Anschlussbehandlungen in der Regel sowohl von privaten als auch von gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

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