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Im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassenunternehmen besteht für die privaten Krankenversicherungsanbieter kein Zwang, einen Antragsteller aufzunehmen. Der Versicherer kann einem Antrag also nach eigenem Ermessen stattgeben oder ihn eben auch ablehnen. Die wichtigsten Gründe für eine mögliche Antragsablehnung sind indes in fehlender Versicherungsfähigkeit sowie unversicherbaren Risiken zu sehen. Der Versicherer hat keine Verpflichtung zur Begründung der Ablehnung. Er wird den Antragsteller zwar in aller Regel über seine Entscheidung informieren, geschieht dies jedoch nicht, so gilt der Antrag auch dann als abgelehnt, wenn der Versicherer nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen erklärt hat, dass der Antrag angenommen und der Vertrag geschlossen wurde. Rechtlich kann eine Antragsannahme im übrigen nur so erfolgen, wie der Antrag gestellt wurde. Eine mögliche Vereinbarung von Zusatzbedingungen impliziert die Ablehnung des Antrages in Kombination mit einem neuen Angebot des Versicherungsanbieters an den Interessenten. {mosgoogle}
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