|
Versicherungsfachbegriffe verständlich erklärt
|
Nach Eingang des unterschriebenen Antragsformulars beim Versicherer überprüft dieser den Antrag und beurteilt das durch den Vertragsabschluss beantragte Risiko. Ist das involvierte Risiko aus Sicht des Versicherungsanbieters tragbar, so steht dem Zustandekommen einer Vertragsbindung mit dem Antragsteller nichts entgegen. Ist dies der Fall, so erhält der Versicherungsnehmer den Versicherungsschein zugestellt bzw. in manchen Fällen zunächst eine schriftliche Annahmebestätigung welche insbesondere im Zusammenhang mit der Beendigung des Vertrages mit dem bisherigen Versicherer benötigt wird. {mosgoogle}
|
|