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Versicherungsfachbegriffe verständlich erklärt
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Im Versicherungsbereich bezeichnet man mit dem Terminus Antragsteller jene Person welche den Antrag unterschreibt, eventuell mitversicherte sowie bezugsberechtigte Personen benennt und den regelmäßigen Beitrag zahlt. Bei Kapitalbildenden Lebensversicherungen ist der Versicherungsnehmer - vorbehaltlich anderweitiger Verabredungen - gleichzeitig versicherte und bezugsberechtigte Person (Erlebensfall, voraugesetzt). Im Sachversicherungsbereich werden Sachen wie beispielsweise Hausrat, KFZ oder Wohngebäude gegen die im Vertrag benannten Gefahren versichert. {mosgoogle}
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