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Versicherungsfachbegriffe verständlich erklärt
Antragsteller

Im Versicherungsbereich bezeichnet man mit dem Terminus Antragsteller jene Person welche den Antrag unterschreibt, eventuell mitversicherte sowie bezugsberechtigte Personen benennt und den regelmäßigen Beitrag zahlt. Bei Kapitalbildenden Lebensversicherungen ist der Versicherungsnehmer - vorbehaltlich anderweitiger Verabredungen - gleichzeitig versicherte und bezugsberechtigte Person (Erlebensfall, voraugesetzt). Im Sachversicherungsbereich werden Sachen wie beispielsweise Hausrat, KFZ oder Wohngebäude gegen die im Vertrag benannten Gefahren versichert.

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