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Anwartschaftsversicherung PKV |
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Wer die PKV - aus welchen Gründen auch immer - zeitweise verlassen möchte, für den kann eine sog. Anwartschaftsversicherung Sinn machen. Hiermit besteht zwar kein Versicherungsschutz mehr, der Versicherungsnehmer sichert sich aber die PKV Anwartschaft für den Zeitpunkt des Wiedereinstiegs. Die Kosten für die Anwartschaft decken den Verwaltungsaufwand des zuständigen Versicherungsunternehmens. Des Weiteren werden damit auch die Alterungsrückstellungen abgesichert, was zur Folge hat, dass sich bei Wiedereinstieg in die private Krankenversicherung der Beitrag auf das ursprüngliche Eintrittsalter bezieht. Auch die bereits erworbenen Anrechnungsbeträge bleiben durch eine Anwartschaftversicherung erhalten. Es gibt eine Reihe von Situationen und Lebensumständen, in welchen das temporäre Verlassen des PKV-Systems sinnvoll oder sogar zwingend sein kann. Im folgenden finden Sie eine Übersicht der bedeutendsten Umstände, welche eine PKV Anwartschaft möglich machen: * Absinken des Gehaltes des Versicherten unter die Versicherungspflichtgrenze (z.B. durch einen Arbeitgeberwechsel verursacht). Es kommt hier auf den Einzelfall an, die Dauer der bisherigen Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung spielt eine wichtige Rolle. * Anspruch auf Krankenversicherungsersatzleistungen wie z.B. Familienhilfe oder freie Heilfürsorge. * Geplanter Auslandsaufenthalt. * Eintritt einer außergewöhnlichen Notsituation. * Verlust des Arbeitsplatzes. Detaillierte Informationen rund um die Möglichkeiten, die Anwartschaftsoption individuell abzusichern, erteilen die betreffenden Versicherungsunternehmen. {mosgoogle}
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