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Anzeigepflicht Vorerkrankungen

Bei der Antragstellung auf Aufnahme in eine private Krankenversicherung spielt - im Gegensatz zum gesetzlichen Krankenkassensystem - die bisherige Krankheitsgeschichte und der aktuelle Gesundheitszustand eine entscheidende Rolle. Deshalb ist der Antragsteller gemäß § 16 VVG auch dazu verpflichtet, die im Antrag gestellten Fragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Insbesondere Risikofaktoren wie Vorerkrankungen etc. müssen in jedem Falle dem Versicherer dargelegt werden, da dieser ansonsten die Möglichkeit der Leistungsverweigerung hat. Bei grober Verletzung der Anzeigepflicht ist es sogar möglich, dass der komplette Vertrag nichtig wird, im Regelfall wird der Versicherer aber den entsprechenden Bereich inklusive möglicher Folgeerkrankungen aus dem Vertrag ausschließen.

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