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Anzeigepflicht

Der Versicherungsnehmer hat vor Vertragsabschluss und auch danach eine Reihe von Anzeigepflichten zu erfüllen. Zunächst muss er dafür Sorge tragen, dass das Versicherungsunternehmen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vollständig und wahrheitsgetreu über Art und Umfang des zu versichernden Risikos in Kenntnis gesetzt wird. Zum zweiten muss er bei einer Änderung des versicherten Risikos dieses dem Versicherer mitteilen. Schließlich ist es auch die Pflicht des Versicherungsnehmers dem Versicherungsanbieter im Schadensfall wahrheitsgemäß und umfassend alle im Zusammenhang mit dem Schaden relevanten Umstände mitzuteilen.

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