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Versicherungsfachbegriffe verständlich erklärt
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Wie der Name vermuten lässt wird hiermit eine Option auf Seiten des Versicherungsunternehmens bezeichnet welche die Anordnung für das Aufsuchen eines bestimmten Arztes und das Befolgen dessen Weisungen zum Inhalt hat. In der Praxis könnte es beispielsweise vorkommen, dass ein Berufsunfähigkeitsversicherer vom Versicherten verlangt einen vorgeschriebenen Vertragsarzt aufzusuchen und dessen Anweisungen entsprechend nachzukommen. Kommt der Versicherte der Anordnung nicht nach kann das Versicherungunternehmen die Leistung verweigern. In aller Regel kann der Versicherte jedoch den Arzt seiner Wahl aufsuchen. {mosgoogle}
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