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Da das System des Versicherungswesens ganz entscheidend auf Vertrauen angewiesen ist, ist ein staatliches Aufsichtsorgan unerlässlich. In Deutschland übernimmt diese Aufgabe die BAFin ("Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht"). Die Aufsicht über Versicherungsunternehmen stellt eine wichtige soziale und wirtschaftliche Aufgabe dar, welche zur langfristigen Stabilität des gesamten Finanzsektors beiträgt, da der Kunde (zurecht) von einem Versicherungsanbieter langfristige Stabilität und Leistungssicherheit erwartet. Im Zentrum der unternehmenspolitischen Zielsetzung steht bei der BAFin seit Erlass des Aufsichtsgesetzes im Jahr 1901 der Verbraucherschutz. Die Belange aller Versicherten sollen demnach ausreichend gewahrt werden, vor allem soll sichergestellt werden, dass Verpflichtungen aus Versicherungsverträgen jederzeit erfüllbar sind, auch das Wettbewerbsverhalten der Versicherungsunternehmen und ihrer Vertreter untereinander stellt ein wichtiges Aufgabengebiet der BAFin dar. Die Wahrnehmung der Versicherungsaufsicht erfolgt durch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) sowie die zuständigen Landesaufsichtsbehörden. {mosgoogle}
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