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Versicherungsfachbegriffe verständlich erklärt
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Beitragsrückerstattungen PKV |
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Wenn im Zusammenhang mit dem System privater Krankenversicherer von Beitragsrückerstattungen die Rede ist, so ist grundsätzlich in erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Rückerstattungen zu unterscheiden. Bei der erfolgsunabhängigen Beitragsrückerstattung gibt es wiederum folgende drei Überschussarten: * Garantierte Beitragsrückerstattungen kommen bei einer Nichtinanspruchnahme von Versicherungsleistungen aufgrund eines in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen verankerten Anspruchs zur Auszahlung. Das Geschäftsergebnis des betreffenden Versicherungsunternehmens spielt keine Rolle. * Gemäß § 12a (3) VAG werden Mittel aus der zusätzlichen Zuschreibung unter den Rückstellungen für erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen verbucht. Dies hat seine Ursache darin, dass diese Überschussmittel erfolgsunabhängig dem begünstigten Personenkreis innerhalb einer gewissen Zeitspanne (maximal drei Jahre) zugeführt werden müssen. Diese Gutbringung geschieht in der Regel in Form von Beitragsreduzierungen bzw. Abmilderung von Beitragsanpassungen. * Auch über die Überschussmittel aus der Pflegepflichtversicherung kann der Krankenversicherungsanbieter nicht frei verfügen, die Verwendung ist aufgrund der Vorschriften des Verbandes der privaten Krankenversicherungen bindend vorgeschrieben. Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattungen zeichnen sich dagegen - wie der Name vermuten lässt - durch eine direkte Abhängigkeit vom Geschäftsergebnis aus. Zu unterscheiden sind folgende Varianten: * Ausschüttung von Barmitteln in Form von konstanten jährlichen Beträgen (Bezugsbasis individuell) oder in Form von unterschiedlich hohen Auszahlungen (Bezugsbasis ambulante und stationärer Tarife sowie Summentarife). Eine progressive Steigerung bei mehrjähriger Nichtinanspruchnahme ist die Regel. * Ausschüttung von Einmalbeiträgen zur Beitragssenkung bzw. zur Minderung von Beitragsanpassungen unabhängig vom Umfang der Leistungsinanspruchnahme. * Spezielles Bonussystem für leistungsfrei gebliebene Versicherte (eher die Ausnahme). {mosgoogle}
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