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Urteilsdatenbank online - Versicherungsrecht aktuell
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Haftung des Arztes bei Kunstfehlern |
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Urteil des AG Dorsten vom 02. Oktober 2002 3 C 70/02 Handelsblatt vom 11. Februar 2004 Das Amtsgericht Dorsten beschäftigte sich im Jahre 2002 mit der Frage nach der Offenbarungspflicht eines Arztes beim Vorwurf eines sogenannten "Kunstfehlers". Konkret kam das Gericht zu dem Schluss, dass der Arzt grundsätzlich nicht dazu verpflichtet ist Informationen zu seiner Berufshaftpflichtversicherung zu machen, wenn der Patient aufgrund eines vermeintlichen Kunstfehlers auf Schadenersatz klagt.
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