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Versicherte Gefahren und Deckungssumme |
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Der Schadensfall kann bei einem Pferd schnell eintreten und die finanziellen Folgen können immense Ausmaße annehmen. Grundsätzlich kann ein Schaden das Tier selbst sowie andere Menschen, Tiere oder Sachwerte (eingeschlossen den Reiter selbst) betreffen. Grundsätzlich versicherte Gefahren bei einer Pferdehaftpflicht - für den Pferdehalter an sich unverzichtbar - sind Personenschäden, Sachschäden sowie Vermögensschäden infolge eines vorangegangenen Personen- oder Sachschadens. Tritt ein Vermögensschaden ohne vorangehenden Personen- oder Sachschaden ein, so ist die Übernahme der Kosten mit Ausnahmen versehen und begrenzt. Grundsätzlich in die eigenen Überlegungen bezüglich einer ausreichenden Deckungssumme einzubeziehen sind die Rechtsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, welche unter anderem die summenmäßig unbegrenze (!) Haftung aller schuldhaft verursachten Schäden regeln. Ältere Verträge im Bereich der Pferdehaftpflicht sind oft mit Deckungssummen von 1 Million oder weniger geschlossen. Dies mag sich ausreichend anhören, kann aber im Fall des Falles (vor allem bei Personenschäden) problematisch werden. Grundsätzlich kann der Versicherungsschutz gar nicht hoch genug sein, da die finanziellen Folgen schnell den Ruin des Betroffenen bedeuten können. Fordern Sie jetzt ein kostenloses Vergleichsangebot für die Pferdehaftpflicht-Versicherung an {mosgoogle}
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